Medienkompetenz und Medienschutz

„Medienkompetenz und Medienschutz“ hieß das Motto in der Aula der Limesschule am vergangenen Mittwoch, dem 7.6.2017. Günter Steppich, IT-Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis und Referent für Medienschutz am Hessischen Kultusministerium hielt einen spannenden Vortrag zu diesem Thema, und zwar gleich zweimal hintereinander: in der dritten und vierten Stunde vor den Jahrgangsstufen 8 und 9 und in der fünften und sechsten Stunde vor den Jahrgangsstufen 6 und 7. Im Rahmen des Medienschutzes hatte die Lehrerin Ina Martínez diese Veranstaltung für die Schülerinnen und Schüler und am gleichen Tag noch einen Informationsabend für die Eltern der fünften Klassen zu diesem Thema organisiert.
Zu Beginn des Vortrags war vielleicht der Großteil der anwesenden Vertreter der Generation der sogenannten New Digitals noch der Meinung, er sei bestens für das digitale Zeitalter gerüstet, doch dies änderte sich schon nach ein paar Minuten. So erfuhren die Schülerinnen und Schüler beispielsweise, dass WhatsApp, eine kostenlose Nachrichten-App, nicht nur die Metadaten von den Nutzern, d.h. wer mit wem, wie oft und zu welchem Zeitpunkt kommuniziert, sondern auch den konkreten Inhalt der Nachrichten an Facebook weiterleitet. Was Facebook dann damit macht, darf sich an dieser Stelle jeder selbst überlegen. Fest steht, dass diese Daten gewiss nicht sicher verwahrt, sondern weitergeleitet werden.
Über den sozialen Medienkanal Instagram, auf dem man Fotos und Videos mit anderen Nutzern teilen kann und der aus diesem Grund auch für Cybermobbing genutzt wird, erfuhr das Publikum, dass man den Betreiber eines Instagram-Accounts, gleich ermitteln könne. Snapchat ist ein Dienst, der es ermöglicht, Fotos, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst „zerstören“, an Freunde zu versenden. Aus diesem Grund wird auch dieser Dienst für das Mobben von Personen genutzt, denn der Täter geht davon aus, dass ihm Tatbestände wie etwa die Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild, Verleumdung, Beleidigung etc. nicht nachgewiesen werden können. Viele wüssten nicht, so Steppich, dass man von Fotos im Flugmodus einen Screenshot machen oder diese abfotografieren könne, ohne dass es vom Absender bemerkt werde. Dieses könne dann als Beweismittel im Fall von Cybermobbing dienen.
Ein weiteres wichtiges Thema war der Umgang mit Fotos in den sozialen Medienkanälen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten unter anderem den Tipp nur solche Fotos von sich im In¬ternet zu veröffentlichen, die sie auch im realen Leben an einem öffentlichen Ort, beispiels¬weise am Schultor, aufhängen würden. Denn nur allzu oft würden Fotos von teils oder gar ganz unbekleideten Mädchen, die diese arglos ihrem Freund zugesendet hätten, über Instagram, WhatsApp oder Facebook in rasanter Geschwindigkeit verbreitet und dadurch sei der Ruf einer Person häufig in irreparabler Weise geschädigt.
Außerdem erfuhren die Anwesenden, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild mit sich bringt: So könne man beispielsweise schon als Zehnjähriger zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, und nicht erst im strafmündigen Alter von 14 Jahren.
Auch die Computerspielsucht wurde an diesem Vormittag thematisiert. Besondere Aufmerksamkeit wurde hier dem Zusammenhang zwischen intensivem Zeitvertreib mit Computer¬spielen oder Smartphones, Schlafmangel, Konzentrationsschwierigkeiten, Krankheitsanfälligkeit und schwachen Schulleistungen gewidmet.
Das Fazit für den Vormittag lautet: Von dem Fachwissen Steppichs profitierten sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte der Schule, die der Veranstaltung beiwohnten.

 

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