Wege- und Hygienepläne sowie MNS

An den hessischen Schulen muss auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Abdeckung getragen werden, nicht aber im Unterricht. Die Schüler*innen entscheiden im Präsenzunterricht selbst, ob sie eine Nase-Mund-Abdeckung tragen oder nicht.  Für die zwei Wochen nach den Herbstferien gilt: Maskenpflicht auch im Unterricht!

Im Anhang finden Sie die Wege- und Hygienepläne der Limesschule sowie Informationen zum Umgang mit Symptomen!

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