Info Corona-Testungen

Liebe Eltern,

wir müssen als Schule dafür sorgen, dass nur Schüler*innen mit einem gültigen (nicht älter als 72 Stunden) negativen Testnachweis am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. 

Der Testnachweis kann im Rahmen der von der Schule zweimal wöchentlich angebotenen freiwilligen Selbsttestung unter Aufsicht oder durch ein Testzentrum außerhalb der Schule erfolgen. Hier finden Sie diese:
https://www.idstein.de/Startseite/Aktuelles/E143879.htm

  • Wenn ein Kind, dessen Eltern eine Einwilligung abgegeben haben, wegen Krankheit den Test verpasst hat, muss es sich am ersten Schultag nach der Krankheit zu Beginn seiner ersten Unterrichtsstunde testen lassen. Den Raum erfährt es von der Fachlehrkraft.
  • Wenn ein Kind, dessen Eltern keine Einwilligung abgegeben haben, wegen Krankheit den Test verpasst hat, muss es  am ersten Schultag nach der Krankheit zu Beginn seiner ersten Unterrichtsstunde ein negatives Testergebnis vorlegen.

 

Am ersten Schultag (26.04.2021) der Schüler*innen der B-Gruppe ist ein negatives Testergebnis oder eine Einwilligung der Eltern vorzulegen. 

Die Einwilligung der Eltern gilt bis auf weiteres. Bei externer Testung ist zweimal in der Woche ein negatives Testergebnis  vorzulegen.

Für uns als Schule bleibt am 26.04.2021 das Risiko, dass ein Kind, das im Rahmen der Schultestung sich erst am Dienstag testen kann, einen Tag ohne negativen Nachweis am Unterricht teilnimmt.

Deshalb bitte ich als Leiterin und Verantwortliche für die Gesundheit aller im Schulhause Tätigen Sie als Eltern dieser Kinder darum, freiwillig eine Testung vorzunehmen.​Inf

 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Deinhardt

 

Tags: