An den hessischen Schulen muss auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Abdeckung getragen werden, nicht aber im Unterricht. Die Schüler*innen entscheiden im Präsenzunterricht selbst, ob sie eine Nase-Mund-Abdeckung tragen oder nicht. Für die zwei Wochen nach den Herbstferien gilt: Maskenpflicht auch im Unterricht!
Im Anhang finden Sie die Wege- und Hygienepläne der Limesschule sowie Informationen zum Umgang mit Symptomen!