Wichtige Info Schulstart 3. und 6. Mai

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, gibt es in dieser Woche Neuerungen im Schulbetrieb in Pandemiezeiten.

Vorab: im Rheingau-Taunus Kreis liegt die 7-Tage Inzidenz bei 134,3.

Die Kurve zeigt derzeit kein exponentielles Wachstum, eher eine Abflachung.

Wir haben die Anordnungen des HKM auf unsere Schule angepasst und den Wechselunterricht wie folgt organisiert:

Das wird sich für uns ändern - knapp zusammengefasst:

  • Für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 100 bis 165 im Wechselunterricht beschult werden. Die Klassenlehrer*innen erstellen die Listen mit den A-B-Gruppen
  • Die Abschlussklassen Sek I (H9 und R10), die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, gehen ab 3. Mai 2021 in den Wechselunterricht. Die R10er werden dann wieder in ihren Klassenräumen unterrichtet.

 

Die Q2 erhält bis zum 07.05.2021 Distanzunterricht und beginnt voraussichtlich am 10.05.2021 mit dem Wechselunterricht, je nach dem, was das Gesundheitsamt entscheidet.  

  • Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6  (2.-6. Stunde) nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen.

Der Wechselunterricht findet in den  A-B-Gruppen statt:

A Gruppe in der geraden KW (wir fangen am Donnerstag, den 06.05.2021, mit der 18.KW an)

B Gruppe in der ungeraden KW

 

Die Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen informieren die Schüler*innen über den Modus des Unterrichts in der Woche, in der die Gruppe nicht in der Schule ist (Moodle Aufgaben oder Zuschaltung)

 

Schriftliche Leistungsnachweise

 

In der Regel schreiben die Schüler*innen in halben Gruppen einen Leistungsnachweise und die Lehrkräfte erstellen zwei vergleichbare Aufgabenvarianten. Die Menge der Aufgaben wird angepasst.

Wenn Schüler*innen einen Leistungsnachweis entschuldigt versäumen, können die Lehrkräfte eine Nachschreibmöglichkeit anbieten. Darauf besteht kein Anrecht – das entscheiden die Lehrkräfte, die eine Lernentwicklung beurteilen können, auch wenn kein schriftlicher Leistungsnachweis in diesen Pandemiezeiten erstellt werden konnte.

Ausnahme: In den Abschlussklassen R10 und Q2 ist es möglich, mit der ganzen Lerngruppe an einem Termin einen Leistungsnachweis zu schreiben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen sind einverstanden.
  • Sie haben rechtzeitig einen der großen Räume (A 109, D110, Hörsaal) über das SPH gebucht.
  • Die Schüler*innen, die in dieser Woche zuhause sind, führen direkt vor der Klassenarbeit /der Klausur einen Selbsttest in der Schule unter Aufsicht durch oder legen einen externen Test vor, der nicht älter ist als 70 (72-2) Stunden ist.

So geht’s ab 03.05.2021:

  • Die Abschlussklassen R10 und H9 werden in ihren angestammten Klassenräumen in halben Gruppen unterrichtet.
  • Dadurch dass die Q4 nicht mehr im Haus ist, gibt es ausreichend Platz im D-Bau für die Q2 ab dem 10.05.2021.

So geht’s ab 06.05.2021:

Jetzt kommen alle Klassen 7-10 G in A/B-Gruppen zurück in die Schule.

Frau Keck vom Staatlichen Schulamt weist auf Folgendes hin: „Die Schüler*innen, die am ersten Tag keine Einverständniserklärung zwecks Durchführung der Laienselbsttest unterschrieben mitbringen, erhalten ein Blankoformular, das am kommenden Tag des Wechselunterrichts unterschrieben mitzubringen ist. Am ersten Tag nehmen die Schüler*innen auch ohne Einverständniserklärung und ohne Testung am Unterricht teil.“

 

Schüler*innen, die am 06.05.2021 (A-Gruppe) bzw. am 10.05.2021 (B-Gruppe) kein Einwilligungsschreiben mithaben, erhalten im Sekretariat ein ausgedrucktes Exemplar.

  • Ich kontrolliere am Haupteingang die „Zugangspapiere“. Alle Schüler*innen, die weder ein negatives externes Testergebnis noch eine Einwilligungsbescheinigung vorlegen können, holen sich (über die Weise) am Sekretariat ein ausgedrucktes Exemplar, das sie unterschrieben am folgenden Tag ungefragt vorlegen.
  • In den Pausen gelten unvermindert die Hygieneregeln (s. Hygieneplan): Alle wissen, dass es Folgen hat, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Wer sich nicht an die Regeln hält und Mitmenschen gefährdet, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen:
  • Wir der Mindestabstand nicht eingehalten, gibt es eine Verwarnung, beim zweiten Verstoß den Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages.
  • Wenn das Kontaktverbot nicht eingehalten wird, erfolgt sofort der Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages
  • Selbstverständlich gilt weiterhin die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske).
  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine FFP2 Maske getragen werden.
  • Die jahrgangsübergreifende Klasse 6/7H wird wie folgt geteilt: Die Klasse 6H ist Gruppe A, die 7H ist Gruppe B.
  • Die Regelungen für den Zugang zur Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 bleiben unverändert. Ab 6.5. bietet die Limesschule die Notbetreuung von der 2.-6. Stunde in den Räumen des Ganztags in B218 an.
  • Der Nachmittagsunterricht der Jahrgänge 9-Q2 findet teilweise digital statt, um die Lerngruppen nicht zu durchmischen. Nähere Informationen erhalten die Schüler*innen von dem/der Klassenlehrer*in oder der/dem Turtor*in.

 

So, und nun zur Testung:

  • Testpflicht und Impfung: Es besteht laut Corona-Einrichtungsschutzverordnung keine Testpflicht für Personen, die die zweite Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben. 14 Tage nach Gabe der zweiten Impfung ist von einer vollständigen Immunisierung auszugehen.

Schüler*innen, die zweimal getestet sind legen dann den Bescheid über die zweite Impfung der/dem Klassenlehrer*in vor.

  • Die Vorlage eines negativen Testergebnisses (der der Nachweis der 2.Impfung vor 14 Tagen) ist zwingend notwendig, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.
  • Das Testzentrum von Frau Jarocki und Frau Materne zieht in den Raum B201 um.
  • Das sogenannte „U-Boot“ (Tiefparterre des B-Baus) wird Testraum für Nachzügler*innen, die aus Krankheitsgründen einen Test versäumt haben. In der 1. und 2. Stunde ist das „U-Boot“ für die anderen Schüler*innen gesperrt.
  • Selbsttestung unter Aufsicht der Fachlehrkraft findet in der Klasse statt. Alle Schüler*innen (außer denen, die sich extern testen lassen) testen sich jeweils am Montag und am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde des Tages. Damit sind alle Schultage abgedeckt.
  • Die Selbsttestung der Q2 findet ab dem 10.05.2021 montags 2. im Fach Geschichte (LK und GK) und donnerstags im Fach Mathematik (LK und GK) statt.

 

Ich wünsche allen Schüler*innen einen guten Start in diese neue Phase.

Wir freuen uns auf Sie/ auf euch –

wo wir euch so lange Zeit nicht gesehen haben!

Dass ihr euch vor allem auf eure Freund*innen freut, wissen wir und begleiten euch dabei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Deinhardt

Anhänge: 

Tags: