Wahlunterricht im Gymnasialzweig

Momentan gibt es an der Limesschule zwei Regelungen dafür, welche Stunden ein Schüler im Rahmen des Wahlunterrichts besuchen muss bzw. kann.


1. Aktuelle Regelung (gilt für alle Schüler und Schülerinnen, die bis zum Sommer 2011 eingeschult worden sind):

Jeder Schüler im gymnasialen Zweig muss laut Verordnung von Klasse 5 bis 9 fünf bis sechs Stunden Wahlunterricht erbringen.
Die aktuelle Regelungen der Limesschule Idstein dazu sind:

  • Klasse 5 Informationstechnische Grundbildung (1 Stunde)
  • Klasse 5 Soziales Lernen/Klassenrat (1 Stunde)
  • Klasse 6 Soziales Lernen/Klassenrat (1 Stunde)
  • Klassen 5-9 Arbeitsgemeinschaften, die von Lehrkräften der Limesschule
  • oder von anerkannten externen Dozentinnen und Dozenten angeboten wird (div. Std.)
  • Klassen 7-9 3. Fremdsprache oder Wahlunterricht, der von Lehrkräften der Limesschule
  • oder der Pestalozzischule erteilt wird (2 bis 3 Stunden)

Alle Gymnasialklassen erhalten im 5. Schuljahr zusätzlich zur Stundentafel eine Stunde Informationstechnische Grundbildung. Diese Stunde wird den Schülern als Wahlunterricht anerkannt.
In Klasse 5 wird das sog. Soziale Lernen (Klassenrat) im Rahmen der Klassenlehrerstunde durchgeführt. Auch diese Stunde wird als Wahlunterricht anerkannt.
In Klasse 6 erhalten die Gymnasialklassen zusätzlich zur Stundentafel eine Stunde Unterricht beim Klassenlehrer, in der das Soziale Lernen aus Klasse 5 fortgesetzt wird.
Der erweiterte Musikunterricht in den Musikklassen 5 und 6 wird mit je einer Stunde angerechnet.
In den Klassen 5 bis 9 dürfen alle Schüler am AG-Unterricht teilnehmen. Als Wahlunterricht angerechnet werden die Arbeitsgemeinschaften, die von Lehrkräften der Limesschule oder von anerkannten externen Kräften geleitet werden. Welche Arbeitsgemeinschaften dies genau sind, ist dem AG-Heft zu entnehmen. ACHTUNG: Bei mehr als einem Drittel Fehlzeiten, werden die Stunden nicht mehr für den Wahlunterricht anerkannt.

Über die fünf bis sechs Stunden hinausgehend, dürfen die Schüler aller Klassenstufen selbstverständlich weitere Arbeitsgemeinschaften besuchen. In den Klassen 7 bis 9 können die Schüler eine 3. Fremdsprache (z.Zt. Russisch oder Französisch) erlernen oder besuchen alternativ den AG-Unterricht (Anerkennung s.o.).

Sportliches Engagement kann lt. Erlass als Wahlunterricht nur anerkannt werden, wenn das Training an einem Schulsportzentrum stattfindet oder an ein Schulsportzentrum angegliedert ist. In beiden Fällen stellt das Schulsportzentrum die Bescheinigung für die Schule aus. Schulsportzentren sind im Rheingau-Taunus-Kreis und der Stadt Wiesbaden an folgende Schulen angegliedert: Gymnasium Taunusstein in Taunusstein-Bleidenstadt, Gutenbergschule Wiesbaden und Elly-Heuss-Schule Wiesbaden. Bescheinigungen anderer Institutionen (Vereine, etc.) können nicht anerkannt werden!

Schülerleistungen bei zeitlich befristeten Projekten in der Schule, z.B. Gestaltung des Schulhauses, bedürfen der Einzelfallprüfung.

Ein „Übersichtsblatt über die erfolgreiche Teilnahme am Wahlunterricht“ wird für jeden Schüler in der Schülerakte geführt.

2. Neue Regelung (gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/13 neu in eine 5.Klasse aufgenommen werden):
 

  • Klasse 5 Informationstechnische Grundbildung (1 Stunde)
  • Klasse 6 Soziales Lernen/Klassenrat (1 Stunde)
  • Klasse 8 Wahlunterricht (2 - 3 Stunden)
  • Klasse 9 Fortsetzung des Wahlunterrichts aus Jahrgang 8 (2 - 3 Stunden)

 

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